Übergang Klasse 4 – 5

In der vierten Klasse werden Sie umfangreich beraten, welche Schulart und gegebenenfalls welche Schule wir als geeignet für Ihr Kind sehen. Dieses Übergangsgespräch findet im Januar statt.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird in der Klasse 4 in Baden-Württemberg ein neues Aufnahmeverfahren (NAVi 4 BW) umgesetzt. Dadurch ergeben sich auch Neuerungen bei der Grundschulempfehlung und der Wahl der weiterführenden Schulart. Im Folgenden werden Sie in Kürze über die Weiterentwicklung des Übergangsverfahrens informiert und können der Terminübersicht entnehmen, wann die einzelnen weiterführenden Schulen in Reutlingen Informationsveranstaltungen durchführen.

Grundschulempfehlungen
Grundlage für den Übergang zu Klasse 5 bilden künftig 
1. die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz, 
2. das Ergebnis der Kompetenzmessung „Kompass 4“ 
3. der Elternwille

Zentrale Kompetenzmessung Kompass 4
Die Kompetenzmessung „Kompass 4“ wird ab diesem Schuljahr 2024/2025 verpflichtend an allen öffentlichen Grundschulen durchgeführt. Es handelt sich dabei um zwei landesweit einheitliche Arbeiten in Deutsch und Mathematik. 

Diese Arbeiten enthalten Aufgaben aus den Bereichen:
– Deutsch: Leseverständnis, Rechtschreiben, Sprachgebrauch
– Mathematik: Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen, Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit

Die Arbeiten dauern in jedem Fach 45 Minuten und finden an folgenden Terminen statt:
– Deutsch: Dienstag, 19.11.2024
– Mathematik: Mittwoch, 20.11.2024

Weitere Informationen zu Kompass 4 finden Sie unter 
https://km-bw.de/,Lde/startseite/schule/Uebergang+Grundschule+_+weiterfuehrende+Schule
oder
https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite/Kompetenzmessung

Anmeldung am Gymnasium: Nachgelagerte Potenzialtests
Möglichkeit a)
Fortan kann nur dann eine Anmeldung erfolgen, wenn ergänzend zum Elternwillen entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz oder das Ergebnis von „Kompass 4“ eine gymnasiale Empfehlung aussprechen. 
Möglichkeit b)
Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit eines „Potenzialtests“ an einem Gymnasium. Wenn dieser erfolgreich absolviert wurde, kann eine Anmeldung am Gymnasium erfolgen.

Das besondere Beratungsverfahren
Durch die Einführung von Kompass 4 sowie der Möglichkeit eines nachgelagerten Potenzialtests wird das besondere Beratungsverfahren, das Sie eventuell noch aus den letzten Jahren kennen nicht mehr fortgeführt. Für die individuelle Beratung stehen aber weiterhin die Schulleitungen, die Grundschullehrkräfte, insbesondere die Klassenlehrkräfte, die Beratungslehrkräfte sowie die schulpsychologische Beratungsstelle zur Verfügung

Wichtig: 
Am 12.11. findet an der Eduard-Spranger-Schule ein Informationsabend statt, an dem die Schulformen (Gemeinschaftsschule – Realschule – Gymnasium – berufliche Schulen) vorgestellt werden

Informationstermine der weiterführenden Schulen im Schuljahr 2024/2025

Die Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen finden meist im März statt. Genaue Termine und Informationen dazu erhalten die Eltern direkt über ihre Lehrkraft.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Bildungsreform und der neuen Grundschulempfehlung finden Sie auch hier: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergreifend/faq-bildungsreform